Hochzeitsbrauch Blumenstreuen: Lasst rote Rosen regnen
„Für mich soll’s rote Rosen regnen“, sang einst Hildegard Knef. Wann würde das besser passen als am Tag der Hochzeit! Es gibt nichts Romantischeres, als wenn das frischvermählte Paar mit einem Blütenregen aus roten Rosenblütenblättern beglückwünscht wird. Der Hochzeitsbrauch des Blumenstreuens bzw. des Blütenregens ist eines der ältesten Hochzeitsrituale!
Was bedeutet der Hochzeitsbrauch der Blumenkinder?
Bei diesem alten heidnischen – also nicht religiösen – Hochzeitsbrauch streuen die Blumenkinder frische Blütenblätter auf den Weg des Brautpaares, da die Heiden der Überzeugung waren, dass der liebliche Blütenduft Freya, die Göttin der Fruchtbarkeit, des Glücks und der Liebe anlocken würde. So sollte dem Paar Kindersegen geschenkt werden. Heutzutage richtet sich der Brauch nicht mehr an die Fruchtbarkeitsgöttin, sondern ist eine romantische Geste des Glückwünschens. Da die Grundlage für eine schöne Zukunft mit Kindern die Liebe zwischen den Ehepartnern ist, ist ein Blütenregen aus roten Rosenblütenblättern als Symbol der Liebe und Treue ein besonders schöner Anblick.
Ob man frische, getrocknete oder künstliche Rosenblätter verwenden möchte, liegt ganz in der persönlichen Vorliebe. Sogenanntes Blütenkonfetti aus natürlichen, luftgetrockneten Rosenblütenblättern, biologisch abbaubar, kann man in jeder gewünschten Menge kaufen und bietet sich an, wenn sich neben den Blumenkindern auch viele Erwachsene am Blütenregen beteiligen möchten.
Wann streut man die Blumen bei einer Hochzeit?
Traditionell findet das Blütenstreuen statt, wenn das Brautpaar nach der Trauung die Kirche verlässt. Die Blumenkinder gehen vor dem Brautpaar und streuen aus den Blumenkörben die Blütenblätter auf ihren Weg, symbolisch auf ihren Lebensweg. Die Erwachsenen bilden eine Gasse und lassen durch das Werfen der Blüten einen Blütenregen entstehen, mit dem das Paar bejubelt wird. Hier können die Erwachsenen auch mit sog. Rosenblüten-Konfettikanonen einen wunderschönen Rosenregen über dem Brautpaar erzeugen.
Nicht in allen Kirchengemeinden und Standesämtern ist das Blumenstreuen erlaubt, daher in jedem Falle vorher nachfragen.
Wenn es keine kirchliche Trauung geben sollte, sind der Kreativität für den Zeitpunkt des Blumenstreuens keine Grenzen gesetzt. Man kann ebenso beim Verlassen des Standesamtes oder beim Eintreffen des Brautpaares in der Eventlocation zur Hochzeitsfeier rote Rosen regnen lassen.
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